Pressemitteilung des BBK Berlin
Ausstellungshonorare in Berlin eingeführt
Seit Anfang des Jahres 2016 werden in Berlin Ausstellunghonorare in allen kommunalen Galerien Berlins gezahlt. Gemeinsam mit den Künstlerinnen und Künstlern, den Kommunalen Galerien und der Koalition der Freien Szene Berlins sowie dem Kulturstaatssekretär Tim Renner konnte der bbk berlin die Parlamentarier des Berliner Abgeordnetenhauses von der Notwendigkeit der Zahlung von Ausstellungshonoraren überzeugen.
Entscheidendes Argument: Wenn die finanzielle Unterstützung von Ausstellungen durch Land oder Kommunen im Interesse des Gemeinwohls liegt, dann muss auch die ausgestellte Kunst mit dem gleichen Argument angemessen honoriert werden.
Das sehen auch die künstlerischen Leiter der Kommunalen Galerien in Berlin so:
- Karin Scheel, Galerie M, Marzahn-Hellersdorf: „Dieser Fonds ist ein großartiger Erfolg für die Berliner Künstlerinnen und Künstler. Das Ausstellungshonorar definiert künstlerische Arbeit als zu honorierende Leistung, ein längst überfälliger Schritt!“
- Stéphane Bauer, Kunstraum Kreuzberg/ Bethanien: „Bereits seit mehreren Jahren haben wir uns für die Einführung flächendeckender Honorare für Künstler*innen eingesetzt, die in kommunalen oder landeseigene Galerien ausstellen. Jetzt ist ein wichtiger Schritt getan. Die Kommunalen Galerien können so auf Augenhöhe mit den Berliner Künstler*innen antreten, um ihren öffentlichen Auftrag der Künstler*innenförderung wahrzunehmen.“
Für den bbk berlin ist entscheidend: Endlich wird der Wert künstlerischer Arbeit von der Politik anerkannt. Jetzt geht es darum, das Ausstellungshonorar zur Regel werden zu lassen.
Das Berliner Konzept ist einfach und es funktioniert so:
Der extra aufgelegte Fonds umfasst in Berlin zur Zeit 300.000,- Euro jährlich und wird ausschließlich für die Honorierung von professionellen bildenden Künstler/innen mit Hauptwohnsitz in Berlin für die Bereitstellung ihrer künstlerischen Werke bzw. Äußerungen in temporären Ausstellungsprojekten der Kommunalen Galerien Berlins bereitgestellt. Damit ist gesichert, dass die Honorare nicht auf Kosten der Ausstellungsplanung gehen. Das Honorar ist kein Produktions-, Katalog- oder Materialkostenzuschuss. Darüber muss gesondert z.B. in Werkverträgen verhandelt werden.
Die Kommunalen Galerien in Berlin (http://kgberlin.net/) stellen zu Jahresbeginn Anträge bei der Senatskulturverwaltung über ihren Mittelbedarf entsprechend ihrer Ausstellungsplanung für das gesamte laufende Jahr (es kann nachjustiert werden), wobei die Honorarstaffelung wie folgt gilt:
- 1.000 Euro je Teilnehmer/innen an einer Einzelausstellung (1-2 Beteiligte)
- 350 Euro je Teilnehmer/innen an Gruppenausstellungen (bis 10 Beteiligte)
- 150 Euro je Teilnehmer/innen an Gruppenausstellungen (mehr als 10 Beteiligte)
Die Galerien schließen Verträge eigens für das Ausstellungshonorar mit den Künstler/innen ab. Das Ausstellungshonorar wird brutto ausgezahlt. Etwaige Steuerpflichten (ermäßigter Steuersatz 7%) sind von den Künstler/innen zu tragen. Das Ausstellungshonorar gilt bei der KSK als Einkommen; jedoch auch bei Empfängern von ALG II. (Aus dem Fonds dürfen keine Honorare für die Darstellung bzw. Ausstellung von Projekten im Rahmen der Kulturellen Bildung und der Soziokultur gezahlt werden).
Der bbk berlin möchte dieses gute Ergebnis allen Künstler/innenverbänden zur Kenntnis geben. Mit dem Modell und dem erzielten Erfolg werden politische Vorbehalte geschwächt und die Verbände können auf ein funktionierendes Modell verweisen. Gerne stehen wir für Nachfragen bereit und hoffen, dass Ausstellungshonorare auf dem Weg über die Landesverbände nun auch bundesweit durchzusetzen sind. Die genannten Honorare gelten als Mindesthonorare.
bbk berlin
April 2016