0,15% öffentlicher Bausummen muss die Stadt für Kunst im öffentlichen Raum zur Verfügung stellen. Allein für den Schulbau wären dies in den letzten 6 Jahren rund € 3,6 Millionen. Der Berufsverband hat sich im Juni an den 1. Bürgermeister gewendet und nachgefragt, aber keine Antworten der verantwortlichen Behörden zum Verbleib der Baugelder erhalten. – Kultursenator Brosda stellte stattdessen einfach die Abschaffung der Verwaltungsanordnung, die eben diese 0,15% verbindlich macht, in Aussicht! Jetzt wendet sich der Berufsverband in einem Brief erneut an den Bürgermeister.Eine große Zahl von Künstler*innen arbeitet engagiert in diesem Feld, es gibt einen Stadtkurator, der Kunstprojekte organisieren soll, aber selbst aus Projektmittelresten bezahlt werden muss. Zudem ist es unstrittig, dass künstlerische Gestaltungen anerkannter Teil der Baukultur sind. Letztlich fehlt allein das Geld!
Statt das Grundbudget der allgemeinen Teuerung anzupassen, hat es man es einfach halbiert. Die Kopplung an die Bautätigkeit hätte das Budget mitwachsen lassen. Stattdessen hat man die Berechnung einfach unterlassen.
Die Diskussion zur Zukunft des Programms Kunst im öffentlichen Raum, so Brosda, würde man (seit 2011!) „ergebnisoffen weitertreiben“. Eine Erhöhung des Grundbudgets im kommenden Haushalt wurde vom Senator nicht in Aussicht gestellt.
Mitte November hat der Vorstand des Berufsverbands erneut dem Bürgermeister geschrieben, eine verbindliche Antwort der Behörden angemahnt und eine wesentliche Anhebung des schon lange nicht mehr ausreichenden Grundetats für Kunst im öffentliche Raum im kommenden Haushalt gefordert.
Letztlich geht es nicht zuletzt um wichtige öffentliche Aufträge. Es ist der einzige Bereich, in dem Künstlerhonorare selbstverständlich sind. Den Bildenden Künstler*innen wird dies vorenthalten.
Der Berufsverband fordert den 1. Bürgermeister und den Senat der Hansestadt deshalb auf,
1) alle zuständigen Behörden in die Pflicht zu nehmen und dafür zu sorgen, dass die vorgesehenen Anteile an der öffentlichen Bautätigkeit der Bildenden Kunst zugeführt werden.
2) den Mindestetat für Kunst im öffentlichen Raum im kommenden Haushalt in der Höhe den aktuellen Anforderungen anzupassen. Der Sockelbetrag von ursprünlich einer Million DM müsste heute mindesten eine Million Euro betragen.
Aktuelles Beispiel: Die Stadt Hamburg will für die denkmalgerechte Sanierung des Kraftwerks Bille € 2,35 Millionen aufwenden. Der Bund steuert den gleichen Betrag bei. Für den Hamburger Beitrag, von dem 0,15% abgeführt werden muss, und den Beitrag des Bundes, von dem nach den Regeln der „Kunst am Bau“ rund 1,5% abgegeben müssten, ergäben sich rund € 40 Tsd. für die Kunst im öffentlichen Raum.